Werkvertragsrecht

Gestern einen Handwerker bestellt, heute die böse Überraschung. Auch wenn die meisten Handwerker und Handwerkerinnen einen sehr guten Job machen(!), so gibt es leider hin- und wieder doch auch mal ein schwarzes Schaf. Schlecht durchgeführte Arbeiten und Beschädigungen in den eigenen vier Wänden sind schon ärgerlich genug. Nicht selten kommt dann zur Krönung noch eine völlig überhöhte Rechnung oben drauf. Lassen Sie sich nicht über den Tisch ziehen! Häufig sind die überhöhten Zahlungsansprüche mancher Unternehmer bzw. Unternehmerinnen nicht haltbar. Darüber hinaus stehen Ihnen ebenso wie im Kaufrecht Gewährleistungsrechte zu, sollte das Ergebnis der Arbeit mangelhaft sein. Auch Schadensersatz können Sie, wenn beispielsweise Ihre Einrichtung beschädigt wurde, verlangen.

Natürlich verbirgt sich andersrum auch unter den Kunden bzw. Kundinnen hin und wieder das eine oder andere schwarze Schaf. Fallen Zahlungen aus, kann das vor allem für kleinere Unternehmen schnell zur finanziellen Belastungsprobe werden.

Sollten Sie Ärger mit Handwerkern/Handwerkerinnen bzw. mit Kunden/Kundinnen haben, werde ich mein Bestes geben, um Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen!