Strafrecht
Ob Vorladung zu einer polizeilichen Vernehmung, die Durchsuchung der eigenen Wohnung oder gar die plötzliche Verhaftung. Ein Ermittlungsverfahren bzw. ein anhängiges Strafverfahren stellt immer einen massiven Einschnitt in den eigenen Lebensalltag dar. Gerade im Strafrecht steht viel auf dem Spiel, häufig auch die eigene Freiheit.
In keinem Rechtsgebiet wie in diesem steht der Bürger bzw. die Bürgerin in dieser Form der geballten Staatsgewalt gegenüber. Aus diesem Grund hat in Deutschland jeder und jede das Recht, sich einen Rechtsanwalt, im Strafrecht auch Verteidiger genannt, zur Hilfe zu nehmen. Dieser hat die Möglichkeit für Sie Akteneinsicht zu nehmen und den Fall in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu bewerten, um mit Ihnen eine erfolgreiche Verteidigungsstrategie aufzubauen.
Darüber hinaus haben Sie auch das Recht zu schweigen und zwar von Anfang an. Machen Sie von diesem Recht Gebrauch! Es ist menschlich dazu zu tendieren, einen Fall schnell aufklären zu wollen. Hierbei kann es jedoch häufig passieren, dass man vergisst oder nicht erkennt, dass das, was man dem Gegenüber erklärt (meist der Polizei) einem später negativ angelastet werden könnte. Ohne vorherige Bewertung des Falles durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin sollten Sie immer zunächst schweigen. Ihr Rechtsanwalt bzw. Ihre Rechtsanwältin kann nach sorgsamen Durchgehen der Akten bewerten, ob es für Sie vorteilhaft ist zur Sache auszusagen oder nicht. Denn in erster Linie gilt: Der Staat(!) muss beweisen, dass Sie eine Straftat begangen haben und nicht umgekehrt.
Sollten Sie einer Straftat verdächtigt werden, zögern Sie daher nicht, sich von einem im Strafrecht tätigen Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin beraten und gegebenenfalls verteidigen zu lassen!
Sollten Sie Beschuldigte/r in einem Strafverfahren sein, können Sie mich gerne unter folgender Telefonnummer kontaktieren: 089 / 904 21 58 00