Kaufrecht
Das Kaufrecht begleitet uns tagtäglich. Sei es der Kauf eines neuen Smartphones, der Kauf eines Fernsehers oder neuer Möbel. Die Reformen der letzten Jahre, insbesondere auch solche, welche aus dem EU-Recht stammen, haben das Kaufrecht und das Verbraucherrecht so häufig verändert und so unübersichtlich gemacht, dass selbst erfahrene Juristen und Juristinnen sich immer wieder neu einarbeiten müssen. Als Laie hat man da fast keine Chance mehr, sich noch zurechtzufinden.
Gerade im Kaufrecht räumt der Gesetzgeber den Verbrauchern jedoch erhebliche Rechte ein. An erster Stelle sind hier die Gewährleistungsrechte zu nennen, welche gerade für Verbraucher ein scharfes Schwert darstellen, um gegen die Lieferung von mangelhaften Waren vorzugehen. Die Erfahrung zeigt, dass viele Händler bewusst oder unbewusst versuchen, sich vor ihren gesetzlichen Pflichten zu drücken. Oft werden die Kunden zu Unrecht damit vertröstet, dass sich an den Hersteller wenden müssen. Zwar räumen viele Hersteller eine freiwillige Garantie ein. Die Gewährleistungsrechte stehen Ihnen jedoch per Gesetz zu, und zwar gegen die Händler direkt!
Nicht unerwähnt bleiben sollte auch das Widerrufsrecht, welches in den letzten Jahren immer mehr erweitert wurde. Auch hier gibt es Fallen und Tücken, welche man auf dem Schirm haben muss. So kann sich beispielsweise die Frist von 14 Tagen häufig, wenn der Händler seine Kunden über das Widerrufsrecht nicht oder nicht richtig belehrt hat, verlängern. Auch beim Anspruch der Händler auf Wertersatz (welcher von diesen häufig übersehen oder nicht verlangt wird) gibt es einige Fallen, welche nicht übersehen werden dürfen.
Mithilfe von anwaltlicher Beratung können Sie Ihre Chancen wesentlich erhöhen, bei kaufrechtlichen Streitigkeiten zu Ihrem Recht zu kommen!