Rechtsgebiete
Prinzipiell sind alle Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen nach Abschluss der juristischen Ausbildung in der Lage, sich in jegliche Rechtslage hineinzuarbeiten und die sich aufwerfenden Rechtsfragen zu bewältigen. Dennoch entscheiden sich die meisten von ihnen dafür, sich auf bestimmte Rechtgebiete zu konzentrieren und zu spezialisieren. Und dies aus gutem Grund:
Jedes Rechtsgebiet erfordert sowohl in der Theorie als auch in der Praxis unterschiedliche Herangehensweisen. Zudem liegt Schlüssel zum Erfolg oft im Detail. Eine umfassende Kenntnis aller Facetten in jedem Rechtsgebiet zu haben ist schlicht unmöglich. Die gezielte Einarbeitung in bestimmte Rechtsgebiete ist somit unerlässlich, um in diesen eine solide Beratung anbieten zu können und die Mandantin bzw. den Mandanten bestmöglich zu unterstützen.
Aus diesem Grund konzentriere ich mich im Wesentlichen, jedoch nicht ausschließlich, auf folgende Rechtsgebiete:
- Strafrecht
- inklusive Jugendstrafrecht
- Arbeitsrecht
- Kaufrecht
- Werkvertragsrecht
- Mietrecht